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   BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91   

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https://dejure.org/1991,4277
BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91 (https://dejure.org/1991,4277)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91 (https://dejure.org/1991,4277)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1991 - BReg. 3 Z 112/91 (https://dejure.org/1991,4277)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt; Genehmigung der Unterbringung des Mündels durch seinen Vormund durch das Vormundschaftsgericht; Rechtmäßigkeit einer amtsgerichtlichen Unterbringungsgenehmigung; Angabe der Art der Unterbringung in der Entscheidung

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt; Genehmigung der Unterbringung des Mündels durch seinen Vormund durch das Vormundschaftsgericht; Rechtmäßigkeit einer amtsgerichtlichen Unterbringungsgenehmigung; Angabe der Art der Unterbringung in der Entscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mündel; Bezirkskrankenhaus; Geschlossene Station; Einverständnis; Widerruf; Unterbringungsverfahren; Vormund; Vormundschaftsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1631b

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 105
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Er muss aber klarstellen, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe genehmigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1963, S. 397 ; FamRZ 1995, S. 118 ; BayObLG, FamRZ 1992, S. 105 ; FamRZ 1993, S. 600; FamRZ 1994, S. 320 ; Jansen/von Schuckmann/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 f Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl. 2003, § 70 f Rn. 3; Erman/Michalski, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1631 b Rn. 17; RGRK-BGB/Wenz, 12. Aufl. 1999, § 1631 b Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2003 - 9 WF 177/03

    Zur Entscheidung über den Unterbringungsort eines Kindes bei Entzug des

    Die Auswahlentscheidung der jeweiligen Einrichtung, in der das Kind untergebracht werden soll, obliegt den Eltern oder dem Vormund bzw. Pfleger (BayObLG, FamRZ 1992, 105, 106; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl. 2003, § 1631 b, Rn. 8).
  • BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02

    Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren -

    Eine Einverständniserklärung des Betroffenen macht die Unterbringungsanordnung bzw. -genehmigung grundsätzlich nicht gegenstandslos (BayObLGZ 1989, 17/19; BayObLG FamRZ 1992, 105/106; Senatsentscheidung vom 20.1.1994,3Z BR 316, 317 und 320/93 = FamRZ 1994, 1190 - nur Leitsatz), weil sie jederzeit widerruflich ist und die Unterbringung im Falle des Widerrufs erneut auf die gerichtliche Anordnung bzw. Genehmigung gestützt werden kann.
  • AG Landau/Pfalz, 31.05.2023 - 3 F 88/23

    Genehmigung zeitlich gestaffelter geschlossener Unterbringung

    Das Gericht ist sich dessen bewusst, dass nach der Rechtsprechung im Genehmigungsbeschluss nach § 1631b BGB eindeutig klargestellt werden muss, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder aber in einem geschlossenen Heim der Jugendhilfe genehmigt wird (BVerfG, NJW 2007, 3560; BayObLG, FamRZ 1992, 105ff; OLG Saarbrücken, FamRZ 2021, 684).
  • BayObLG, 31.01.1994 - 3Z BR 10/94
    Dagegen hat das Vormundschaftsgericht keine bestimmte Einrichtung anzugeben; denn die Auswahl der Einrichtung, in der der Betreute untergebracht werden soll, obliegt dem Betreuer, nicht dem Vormundschaftsgericht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 105/106; Bassenge/Herbst FGG/RPflG 6. Aufl. Anm. 2b, Keidel/Kuntze Rn. 3, je zu § 70f FGG ; Palandt/Diederichsen BGB53. Aufl. § 1906 Rn. 7).
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